Was versteht man im Versicherungswesen unter Abbruchkosten?

Im Versicherungswesen gehören jene Kosten zu den Abbruchkosten, die nach einem Schadensfall aufgewandt werden müssen, um Reste von zerstörten Gebäuden oder stehengebliebene Teile von Gebäuden abzutragen. Ebenso gehören die verbleibenden Einrichtungsgegenstände, die zerstört oder beschädigt sind, dazu. Ebenso inkludieren die Abbruchkosten die Kosten für den Abtransport der Teile, das Ablagern und Entsorgen sowie die Kosten für das Vernichten dieser Teile. Die Abbruchkosten fallen in den Bereich der Gebäudeversicherung, die je nach Vereinbarung im Schadensfall von der Versicherung gedeckt werden. Häufig sind die Abbruchkosten nur anteilig mitversichert, wobei individuelle Regelungen durchaus möglich sein können.

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