Was ist eine Patronatserklärung?

Eine Patronatserklärung wird von einer Muttergesellschaft oder einer kommunalen Gebietskörperschaft für eine Tochtergesellschaft abgegeben, um deren Kreditwürdigkeit zu erhalten. Die Patronatserklärung wird gegenüber einem Dritten angegeben, welcher eine Person oder ein Kreditgeber ist. Mit der Patronatserklärung wird die Kreditwürdigkeit gefördert. Sie stellt eine Personensicherheiten im Kreditgeschäft dar. Die Muttergesellschaft oder die Körperschaft sind der Patron, der dem Kreditunternehmen die Bonität der Tochtergesellschaft bestätigt bzw. sicherstellt. Für die Patronatserklärung gibt es keine gesetzliche Regelung, wodurch auch diese auch kaum in Gerichtsentscheidungen auftaucht. Es wird zwischen zwei Hauptformen der Patronatserklärung unterschieden, die weiche Patronatserklärung und die harte Patronatserklärung.

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