Was ist eine nachschüssige Zeitrente?

Eine Zeitrente wird zwischen einem Versicherungsnehmer und einer Versicherung vereinbart. Dabei verpflichtet sich die Versicherung, gegen eine Einmalzahlung des Versicherungsnehmers für einen bestimmten Zeitraum in regelmäßigen Abständen eine Zeitrente auszuzahlen. Im Vertrag kann festgelegt werden, ob diese vor- oder nachschüssig ausbezahlt werden muss. Nachschüssig ausbezahlte Zeitrenten werden jeweils am Ende einer Periode, zum Beispiel am Monatsende, ausbezahlt. Ausschlaggebend dafür, um welche Art der Zeitrente es sich handelt, ist somit der Auszahlungszeitpunkt, welcher über die gesamte Vertragsdauer gleich bleibt. Wird somit die erste Zeitrente nachschüssig ausbezahlt, werden auch die restlichen Renten am Ende einer Periode an den Versicherungsnehmer oder eine bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

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