Was ist eine Abbruchklausel?

Bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen stellt die Abbruchklausel einen fixen Vertragsbestandteil dar. Grundsätzlich sind diese Versicherungen auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt, wobei die Abbruchklausel im Vorhinein fix vereinbart wird. Beinhaltet der Vertrag eine Abbruchklausel, so kommt es zur Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn bestimmte Voraussetzungen erreicht werden bzw. eintreten. Mit der Abbruchklausel als festen Bestandteil einer Lebens- oder Rentenversicherung erfolgt eine genaue Risikoabdeckung. Eine maximierte Ablaufleistung zählt nicht zu den Vertragsbestandteilen. Die Abbruchklausel bezieht sich häufig auf die Versicherungssumme, die erreicht werden muss, damit die Lebensversicherung ausbezahlt wird. Um diese Summe zu erzielen, werden neben den einbezahlten Beträgen auch das Deckungskapital und Überschüsse einbezogen.

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