Was ist ein U18-Konto?

Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei den meisten Banken spezielle Girokonten haben, die als U18-Konten bezeichnet werden. Allerdings variieren die Bezeichnungen von Bank zu Bank. Ein U18-Konto ist grundsätzlich mit besonderen Konditionen versehen. Auch hinsichtlich der Leistungsmerkmale unterscheidet sich ein U18-Konto von einem gewöhnlichen Girokonto. Häufig werden für U18-Konten keine Kontoführungsgebühren von den Banken eingehoben. Außerdem ist es damit verbunden, dass zur Eröffnung des Kontos die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist. Ein U18-Konto ist grundsätzlich ein Guthabenkonto, bei welchem ein bestimmter Rahmen nicht überschritten werden darf. Eine Überziehung ist nicht möglich.

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