Was ist ein EU-Rentenbescheid?

Der EU-Rentenbescheid wird von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgestellt, wenn man aufgrund dauernder Invalidität oder einen Unfall arbeitsunfähig wird. Die EU-Rente kann in diesem Fall beantragt werden. Der EU-Rentenbescheid ermöglicht die Absicherung der Existenz des Erwerbsunfähigen. Daraus geht hervor, dass man aufgrund des gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Der EU-Rentenbescheid ist grundsätzlich auf drei Jahre befristet und muss dann erneut beantragt werden. Die EU-Rente kann nur dann bezogen werden, wenn man vorher mindestens drei Jahre lang gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Nach der Dauer der Beitragszahlungen und dem bisherigen Einkommen richtet sich die Höhe der EU-Rente.

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