Was ist die Zeichenunterschrift?

Im Zivilrecht wird die Zeichenunterschrift auch als Handzeichen bezeichnet. Darunter versteht man eine Unterschrift, die anstelle der Namensunterschrift in Form von Zeichen getätigt wird. Somit ersetzt bei der Zeichenunterschrift ein Zeichen die Unterschrift. Das Bürgerliche Gesetzbuch erkennt eine Zeichenunterschrift nur dann an, wenn diese von einem Notar beglaubigt wurde. Für die Zeichenunterschrift werden zum Beispiel arabische Zeichen, hebräische Schriften, ostasiatische Symbole, Kreuze, Initialen usw. verwendet. Die bekannteste Zeichenunterschrift stellen die drei Kreuze XXX dar, die vorwiegend auch von Analphabeten als Unterschrift getätigt werden, um ihre Willensbekundung in schriftlicher Form zu kennzeichnen. Dadurch werden nach dem Zivilrecht Verträge rechtskräftig.

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