Was ist die Hauptverwaltungsvorschrift?

Mit der Hauptverwaltungsvorschrift sind die Banken der Europäischen Union dazu verpflichtet, ihre Verwaltungstätigkeiten auch am angegebenen Hauptsitz zu erledigen. Banken sind dazu verpflichtet, der Aufsichtsbehörde einen Hauptsitz mitzuteilen, an welchem die Tätigkeiten durchgeführt werden. Diese Adresse muss stets jene sein, an welcher die tatsächliche Hauptverwaltung ist und es darf keine Niederlassung oder Zweigstelle genannt werden. Die Hauptverwaltungsvorschrift muss das Kreditinstitut bereits bei der Eröffnung der Geschäftstätigkeit beachten. Die Überwachung der Hauptverwaltungsvorschrift obliegt neben den europäischen Behörden auch nationalen Kontrolleuren, wie zum Beispiel die Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, in Deutschland, die überprüft, ob diese Vorschrift auch eingehalten wird.

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