Was ist die Eventualpflicht

Mit einer Bürgschaft lässt sich eine Eventualpflicht vergleichen. Bei der Eventualpflicht verpflichtet sich ein zweiter Schuldner, die Forderungen des ersten Schuldners zu übernehmen. Allerdings muss der zweit Schuldner nicht grundsätzlich dafür aufkommen, sondern nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die Eventualpflicht entsteht für den zweiten Schuldner, wenn der erste Schuldner seinen Verpflichtungen an den Gläubigern nicht nachkommt. Die Eventualpflicht stellt somit ein Kreditsicherungsmittel dar, welches der Kreditnehmer dem Kreditgeber zur Verfügung stellt, wenn er unter Umständen eine Vereinbarung nicht einhalten kann. Da es sich bei der Eventualpflicht um eine Art Bürgschaft handelt, gehört diese zu den Kreditsicherungsmitteln durch Haftung eines Dritten.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzierungen

Wie ist deine Meinung dazu?