Was ist die Abschlussvermittlung?

Als eine Art Finanzdienstleistung von Finanzdienstleistungsinstituten befasst sich die Abschlussvermittlung mit der Anschaffung und dem Verkauf von Finanzinstrumenten im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Das Kreditwesengesetz stellt die gesetzliche Grundlage für die Abschlussvermittlung dar. Bei der Abschlussvermittlung wird ein Abschlussmakler beauftragt, ein Unternehmen zu vertreten und dessen Produkte an Dritte zu vermitteln. Der eigentliche Gläubiger steht nicht in direktem Kontakt mit dem Unternehmen, sondern nur mit dem Vertreter, dem Abschlussvermittler. Die Abschlussvermittlung gehört heute zu jenen Leistungen, die viele Kreditinstitute als Finanzdienstleistung anbieten. Hierfür arbeiten sie mit anderen Unternehmen wie zum Beispiel Wertpapier- oder Versicherungsgesellschaften zusammen.

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