Was ist die Abrufphase

Bei kapitalbindenden Lebensversicherung besteht die Möglichkeit, bei Abschluss des Vertrages eine Abrufphase zu vereinbaren. Diese erlaubt es, bereits vor dem vertraglich festgelegten Ablauftermin die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich wird hierfür ein Zeitraum von fünf Jahren eingeräumt, innerhalb welchem der Versicherungsnehmer die Leistung erhalten kann, obwohl die vereinbarte Vertragsdauer noch nicht verstrichen ist. Somit erhält man noch während der Vertragsdauer die vereinbarte monatliche Geldleistung von der Versicherungsgesellschaft ausbezahlt. Dies ist einerseits sinnvoll, da man den genauen Zeitpunkt der Pensionierung nicht weiß, andererseits werden die monatlich einbezahlten Prämien in diesen fünf Jahren zu besonders guten Konditionen verzinst. Daher sollte dies eher nur bei dringendem Bedarf in Anspruch genommen werden.

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