Was ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt?

Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt unterscheidet man zwischen der Verarbeitungsklausel und der Vorausabtretungsklausel. Bei der Verarbeitungsklausel erhält der Käufer die Ware und darf diese verarbeiten, auch wenn sie noch nicht bezahlt ist. Der Käufer ist erst dann Eigentümer, wenn die Ware bezahlt ist. Bezahlt der Käufer nicht, kann der Verkäufer die verarbeitete Sache fordern. Durch die Vorausabtretungsklausel darf der Käufer eine unter Eigentumsvorbehalt erworbene Ware weiter verkaufen. Zahlt der Käufer nicht, kann der Verkäufer das Geld vom Dritten fordern, der nach dem Käufer die Ware erworben hat. Dadurch stellt der verlängerte Eigentumsvorbehalt auch eine Form der Kreditsicherung für den Verkäufer dar.

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