Was ist das Veräußerungsverbot bei Immobilien

Im Kaufvertrag von Immobilien kann ein Veräußerungsverbot vereinbart werden, welches dann meist auch im Grundbuch eingetragen wird. Das Veräußerungsverbot wird häufig angewendet, wenn eine Immobilie von einer anderen Person als dem Eigentümer finanziert wurde und diesem übergeben wurde. Häufig werden Immobilien von den Eltern oder Großeltern an die Kinder übereignet. Diese sind somit Eigentümer der Immobilie. Wenn die Personen, die die Immobilie verschenkt haben, jedoch nicht wollen, dass die Immobilie verkauft wird, kann ein Veräußerungsverbot vereinbart werden. Häufig wird dies auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. So endet die Gültigkeit des Veräußerungsverbotes häufig mit dem Tod der Personen, die die Immobilie vererbt bzw. finanziert haben.

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