Was ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, wird von Rechtsanwälten zur Abrechnung ihrer Tätigkeit benötigt, da darin Gebührenansprüche geregelt werden. In erster Linie wird im RVG die Gebührenordnung für eine gesetzliche Vergütung aufgelistet. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Rechtsanwalt und Mandant individuelle Vereinbarungen treffen. Kommt es hierbei allerdings zu Streitereien, übernimmt der Rechtsschutzversicherer nur jenen Teil der Gebühren, die der Rechtsanwalt auch nach einer Vergütung nach dem RVG erhalten hätte. Der Rechtsschutzversicherer leistet keinen Ersatz für jene Beträge, die über den im RVG festgelegten Gebühren liegen. Somit stellt das RVG eine Sicherheit für Rechtsanwälte und auch für Mandanten dar.

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