Bei Personengesellschaften wird das Risiko der Gläubiger dadurch reduziert, indem die jeweiligen Gesellschafter Einlagen in das Unternehmen leisten oder aber auch mit ihrem Privatvermögen haften. Dieses Kapital wird als Garantiekapital bezeichnet. Denn durch dieses Kapital wird garantiert, dass die Gläubiger ihr Geld auch erhalten.
Das Garantiekapital ist somit das Kapital, mit dem die jeweiligen Gesellschafter haften. Die Höhe der jeweiligen Summe, mit dem das Unternehmen gegenüber Gläubigern haftet, entspricht somit auch immer dem jeweiligen Garantiekapital. Da es zur Feststellung der Höhe des Privatvermögens meist erst im Konkursfall kommt, kann die tatsächliche Höhe des Garantiekapitals nur schwer festgestellt werden.
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