Was heißt Umtauschrecht bei Versicherungen?

Bei der Risiko-Lebensversicherung gehört das Umtauschrecht zu den vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer getroffen werden. Die Vereinbarung für das Umtauschrecht muss bereits bei der Antragstellung festgehalten werden. Das Umtauschrecht berechtigt den Versicherungsnehmer, eine bereits bestehende Risiko-Lebensversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln. Die vertraglichen Vereinbarungen beinhalten auch einen Zeitraum, innerhalb welchem das Umtauschrecht in Anspruch genommen werden kann. Die Länge des Zeitraums hängt vom jeweiligen Tarif ab und kann von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. Das Umtauschrecht bietet dem Versicherungsnehmer den Vorteil, eine kapitalbildende Versicherung zu erhalten, ohne sich vorher einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen.

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