Was heißt Fälligkeit im Finanzwesen?

Mit der Fälligkeit wird im Finanzwesen jener Zeitpunkt bezeichnet, ab welchem der Gläubiger seine Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen kann. Der Schuldner muss zur Fälligkeit seiner Verpflichtung nachkommen und die Forderung begleichen. Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit sollte schriftlich in einem Vertrag vereinbart werden. Andernfalls hat der Gläubiger das Recht, eine Forderung sofort geltend zu machen. Der Schuldner ist grundsätzlich nicht an die Fälligkeit gebunden, sondern kann eine Forderung auch früher, keinesfalls aber später begleichen. Wird die Fälligkeit überschritten, drohen dem Schuldner Mahnungen, welche bereits Mahnspesen und Verzugszinsen enthalten können und dadurch die Forderung erhöhen.

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