Was bezeichnet man als vorläufige Versicherungsbestätigung?

Eine Bestätigung, die eine Versicherungsgesellschaft für den Versicherungsnehmer ausstellt, mit welcher ein vorläufiger Versicherungsschutz belegt wird, wird als vorläufige Versicherungsbestätigung oder auch nur Versicherungsbestätigung bezeichnet. Die Gültigkeit dieser vorläufigen Versicherungsbestätigung hält bis zum Erhalt des endgültigen Versicherungsscheines an. Damit wird dem Versicherungsnehmer vor allem in der KFZ Haftpflichtversicherung der Versicherungsschutz bestätigt, auch wenn der Versicherungsschein selbst noch nicht ausgestellt ist. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung wurde der Versicherungsbestätigungsschein abgelöst, der dafür notwendig war, den Versicherungsschutz bei der Zulassungsbehörde nachzuweisen. Dieser Vorgang ist nun mit der elektronischen Versicherungsbehörde vereinfacht worden, wodurch die Fahrzeuganmeldung schneller und unkomplizierter durchgeführt werden kann.

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