Was bezeichnet man als Realkredit?

Wird für ein Darlehen die Eintragung eines Grundpfandrechts als Sicherheit verwendet, handelt es sich um einen Realkredit. Die Eintragung erfolgt im Rahmen der Beleihungsgrenze und beträgt maximal 60 Prozent des Beleihungswertes. Werden Verkehrswerte von Grundstücke für den Realkredit herangezogen, so liegt die Beleihungsgrenze bei 50 Prozent. Neben dem Kreditwesengesetz findet man die rechtlichen Grundlagen für den Realkredit auch im Pfandbriefgesetz. Realkredite werden bevorzugt von privaten Häuslbauern verwendet, um zum Beispiel ein Grundstück zu erwerben oder eine Immobilie zu errichten. Realkredite sind meistens sehr hoch und haben auch eine lange Laufzeit. Sie können aber auch von Gewerbebetreibenden in Anspruch genommen werden.

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