Was besagt die Offenlegungspflicht?

Bestimmte Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Daten offen zu legen und somit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Offenlegungspflicht, oder auch Publizitätspflicht, kann nach dem Kreditwesengesetz und der Solvabilitätsverordnung sowie nach dem Handelsgesetzbuch variieren. Die Offenlegungspflicht nach dem Kreditwesengesetz besagt, dass Kreditinstitute in regelmäßigen Abständen bestimmte Daten veröffentlichen müssen. Dazu gehören zum Beispiel das Eigenkapital, die Risiken, interne Modelle, Kreditrisikominderungstechniken usw. Kreditinstitute können die Offenlegung in bestimmten Medien oder auf Internetseiten veröffentlichen. Nach dem Handelsgesetzbuch sind Kapital- und Personengesellschaften dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und diverse Beschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren.

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