Kinder bis zu sieben Jahren sind völlig deliktunfähig. Bis zum 18. Lebensjahr sind sie nur beschränkt deliktfähig und somit auch nicht haftbar für Schäden, die sie anrichten. Da den Eltern die Aufsichtspflicht für Minderjährige und nicht haftende Kinder obliegt, müssen sie für Schäden aufkommen, die ihre Kinder verursachen. Das Gesetz schreibt den Eltern die Aufsichtspflicht vor. Das heißt, sie müssen ihre Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr so betreuen, dass ihnen selbst kein Schaden zukommt und dass sie auch anderen Personen keinen Schaden zufügen können. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aufsichtspflicht der Eltern an andere Erwachsene zu übertragen.
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