Im Arbeitsleben gibt es unterschiedliche Formen der Anstellung. Dazu gehört auch die geringfügige Anstellung, die vor allem von Studenten oder aber auch Müttern in Karenz in Anspruch genommen wird. Dabei handelt es sich um ei ne Beschäftigungsform, bei der die Arbeitnehmer nur für eine geringe Stundenzahl in der Woche anmelden lassen, aber auch ur bis zu einer bestimmten Grenze verdienen dürfen.
In vielen Bereichen stimmt diese Verdienstgrenze auch mit der Zuverdienstgrenze überein. Bei der geringfügigen Beschäftigung ist jedoch auch zu beachten, dass nicht die gesamte Sozialversicherung in Anspruch genommen werden kann. Denn hier sind die Arbeitnehmer lediglich unfallversichert.
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