Wann fällt eine Nichtabnahmeentschädigung an?

Die Bearbeitung eines Kreditantrages, sowie die Bonitätsprüfung eines Kreditnehmers ist für die Bank mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Diese Kosten und Aufwände erhält die Bank aber natürlich wieder durch die Zinsen des Kredites bzw. durch diverse Gebühren entschädigt und berechnet diese in den Kredit mit ein.   Im Fall, dass die Bank den Kreditvertrag aufsetzt, der Kreditnehmer den Kredit aber dann wider Erwarten doch nicht in Anspruch nehmen will, steht der Bank eine Nichtabnahmeentschädigung zu. Diese Nichtabnahmeentschädigung wird meist in den AGB genannt und soll die der Bank entstandenen Aufwände abdecken. Wenn der Kreditnehmer aber beispielsweise mangels Bonität keinen Kredit erhält, fällt auch die Nichtabnahmeentschädigung nicht an.

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