Wann erfolgt eine Vormerkung?

Eine Vormerkung wird üblicherweise durchgeführt, wenn eine Grundschuld eingetragen werden soll. Durch die Vormerkung wird vorab schon eine Eintragung vorgenommen, dass sich die Eigentumsverhältnisse auf das zugrunde liegende Objekt in der Zukunft verändern werden. Die Vormerkung selbst begründet jedoch selbst noch keine Grundschuld.   Zum Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung sind üblicherweise noch nicht alle Kriterien erfüllt, die notwendig sind, um die Eintragung der Grundschuld vorzunehmen. In der Regel wird die Vormerkung im Grundbuch durchgeführt, da hierbei auch Immobilien als Sicherheiten für Kredite herangezogen werden. Mögliche Käufer der Immobilie können durch die Vormerkung sehen, dass bald eine Grundschuld eingetragen wird.

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