Steuer Tipps für Kleinunternehmer

Spezielle für Kleinunternehmer gibt es in punkto Steuertipps einiges zu beachten. Wer keine Steuerlichen Ratschläge oder Tipps für sich nützt verschenk meist unnötig, viel Geld. Wer ist und gilt als Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer gelten selbstständige Personen deren jährlicher Verdienst unter der 30.000 Euro Grenze liegt. Dabei wurde die Umsatzsteuer nicht berücksichtigt. Ein weiterer Punkt ist auch, dass keine Spesen bzw. Honorarnoten auf der Rechnung extra angeführt wird. Des Weiteren wird auch nicht die Umsatzsteuer ausgewiesen. Damit muss diese auch nicht an das Finanzamt bezahlt werden. Der nächste Punkt für Kleinunternehmer ist nicht sonderlich Vorteilhaft, weil die Vorsteuer nicht gilt. Wofür ist die Vorsteuer Wenn im Fachlexikon nachgeschlagen wird, findet sich unter dem Begriff Vorsteuer ein Ausgleich zur Umsatzsteuer. Das bedeutet dass gegen Ablauf des jeweiligen Berechnungsjahres für das Unternehmen die Höhe der Ausgleichssumme nicht positiv sein sollte. Also sollte die Ausgleichssumme mit Jahresende immer bei 0 liegen. 30.000 Euro Grenze als Kleinunternehmer überschreiten Als Kleinunternehmer ist man wie bereits erwähnt, an eine 30.000 Euro Grenze gebunden. Es gibt allerdings die Möglichkeit diese Grenze innerhalb von 5 Jahren einmal zu überschreiten. Umsatzsteuererklärung Die Umsatzsteuererklärung muss der Kleinunternehmer dann machen, wenn der Umsatz über 7.500 Euro liegt. Nähere Informationen zu steuerlichen Fragen gibt es auch beim jeweiligen Finanzamt oder Steuerberater. Der Steuerberater ist meist Kostenpflichtig.

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