Schuldenfalle Scheidung – Kredit

Eine Schuldenfalle in der immer wieder sehr viele Menschen hinein geraten ist die verbindliche Lebensgemeinschaft also kurz gesagt die Ehe. Angenommen ein Ehepaar kauft sich eine Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, reichen die finanziellen mittel meist nicht aus. Somit wird ein Kredit für die Finanzierung der Immobilie benötigt. Gemeinsame Kreditverbindlichkeit Beim Abschluss eines Kredites unterschreibt ein Ehepartner eine sogenannte gemeinsame Kreditverbindlichkeit mit dem anderen Ehepartner also eine Mitschuld am Kredit. Gibt es nun Probleme in der Ehe und es steht eine Scheidung an, bekommt übernimmt ein Ehepartner die Kreditschulden. Kann nun der andere Ehepartner den Kredit nicht mehr bezahlen wegen fehlenden Geldern, so tritt die Bank an den anderen Ehepartner heran. Dieser hat die gemeinsame Kreditverbindlichkeit unterschrieben und ist somit auch verpflichtet die Schulden, die der andere Ehepartner nicht bezahlen kann zu übernehmen. Hat nun der Ehepartner, welcher "nur" Mitschuldner war, bereits einen anderen Kredit für ein anderes Eigenheim aufgenommen, so steht nun auch dieser Ehepartner vor großen finanziellen Problemen. Daher sollte eine gemeinsame Kreditverbindlichkeit gut überlegt werden. Diese kann nämlich auch Jahre später nach einer Scheidung große Probleme mit sich bringen.

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