Risikolebensversicherung, Lebensversicherungen, Invaliditätsversicherung

Die Risikolebensversicherung gehört zu den Lebensversicherungen und ist damit eine so genannte Invaliditätsversicherung, die von jedem Bürger privat abgeschlossen werden muss. In der Risikolebensversicherung muss der Versicherer nur zahlen, wenn der versicherte Fall eintritt, hier also der Tod des Versicherungsnehmers. Tritt dieser Fall während der vereinbarten Laufzeit des Vertrages nicht ein, so werden auch keine Leistungen fällig. Der Versicherer zahlt im Todesfalle seines Versicherten also eine vorher fest vereinbarte Todesfallsumme aus, die an die Bezugsberechtigten gezahlt werden muss. Es gibt einige Punkte, bei denen der Abschluss der Risikolebensversicherung als notwendig erachtet wird. Zum Einen ist dies natürlich die Absicherung der Familie, also von wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen. Teilweise werden mit einer solchen Versicherung auch die Verbindlichkeiten des Betreffenden gesichert. Ist zum Beispiel ein langfristiger Kredit abgeschlossen worden, so wird diese Versicherung abgeschlossen. Im Todesfalle übernimmt die Versicherung dann die Kreditraten. Dies ist ein Fall für die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Im Laufe der Jahre fällt diese Summe und passt sich damit zum Beispiel an einen Kredit und dessen noch offene Raten an. So ist es den Angehörigen im Todesfalle des Versicherten jederzeit möglich, zumindest den Kredit abzudecken. Als Sonderfall gibt es die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, die beispielsweise bei Ehepartnern abgeschlossen wird. Im Fall des Todes eines Partners bekommt der andere die Versicherungssumme ausgezahlt, bezugsberechtigt ist aber nur einer der beiden Partner. Hinterbliebene bekommen nichts, wenn auch der andere Ehepartner stirbt.

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