Private Krankenversicherung, PKV

Die private Krankenversicherung stellt eine Alternative für alle dar, die sich in der gesetzlichen Kasse nicht gut genug betreut fühlen und die über das nötige Einkommen verfügen. Momentan muss der Versicherungswillige bei Antragstellung auf Aufnahme in die private Krankenversicherung mindestens 47.700 Euro pro Jahr verdienen. Beamte und Selbstständige können sich auch ohne Erreichen dieser Mindesteinkommensgrenze privat versichern lassen. Hinzu kommt, dass der Gesundheitszustand des Antragstellers vor der Zusage durch einen Vertragsarzt überprüft wird. Vorerkrankungen müssen angegeben werden und führen eventuell zum Verweigern der Aufnahme oder dazu, dass der Versicherte weitaus höhere Beiträge zahlen muss, als üblich. Der Versicherte kann zwischen mehreren Tarifen wählen, wobei der Basistarif der privaten Krankenversicherung in etwa den Leistungen entspricht, die von der gesetzlichen Versicherung angeboten werden. Zusätzlich kann zum Beispiel die Zuzahlung zu Sehhilfen vereinbart werden und das bis zu einer 100prozentigen Übernahme der Kosten. Die Behandlung im Krankenhaus – zum Beispiel Chefarztbehandlung, Unterbringung im Einzelzimmer – kann ebenfalls zusätzlich in den Vertrag mit aufgenommen werden. Die Abrechung bei privat Versicherten kann entweder pro Versicherungsfall erfolgen oder der Versicherte erklärt sich bereit, die Kosten selbst zu tragen und erst am Jahresende eine Abrechnung vorzulegen, nach der die Erstattung der Kosten erfolgt. Ist diese niedriger, als ursprünglich veranschlagt wurde, so kann der Versicherte mit Prämien rechnen. Das ist aber von der Art des Vertrages abhängig.

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