Negativsteuer Informationen

Üblicherweise verhält es sich ja so, dass man Steuern an das Finanzamt bezahlen muss. Ganz egal, ob man Arbeitnehmer ist und der Arbeitgeber diese Steuern für einen überweist oder ob man Unternehmer ist und diese direkt an das Finanzamt abliefert. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch auch zu einer Negativsteuer kommen. In diesem Fall kann man Zahlungen vom Finanzamt anfordern. Die Negativsteuer kann bei Unternehmern, aber auch bei Arbeitnehmern vorkommen. Bei Arbeitnehmern kommt die Negativsteuer vor allem dann vor, wenn man ein geringes Einkommen hat und nicht lohnsteuerpflichtig ist. Davon sind beispielsweise Lehrlinge, aber auch Praktikanten oder Teilzeitbeschäftigte betroffen. Negativsteuer bei Unternehmen Bei Unternehmern kann die Negativsteuer beispielsweise dann auftreten, wenn diese in einem Jahr sehr geringe Einnahmen hatten, aber im Gegensatz dazu auch wieder sehr hohe Ausgaben. Dies ist vor allem in der Zeit nach der Unternehmensgründung der Fall. In dieser Situation muss das Unternehmen nämlich relativ wenig Mehrwertsteuer abliefern, da nur geringe Umsätze gemacht wurden, von denen die Umsatzsteuer schließlich berechnet wird. Auf der anderen Seite hat das Unternehmen aber große Investitionen getätigt, sodass wiederum auch hohe Vorsteuerbeträge anfallen, die beim Finanzamt natürlich als Guthaben gutgeschrieben werden. Dieses Guthaben können sich die Unternehmer auch auszahlen lassen. Das Guthaben kann aber auch einfach auf dem Finanzamtkonto verbleiben und dann als Gutschrift für spätere Berechnungsperioden herangezogen werden.

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