Mietkaufvertrag

Beim Erwerb einer Immobilie, muss nicht immer ein regulärer Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande kommen. Ebenso kann es auch zu einem Mietkaufvertrag kommen. Diese besondere Mischform aus Kauf und Miete bietet eine attraktive Möglichkeit, um eine Immobilie zu finanzieren. Denn bei einem Mietkauf zahlt der Mietkäufer dem Verkäufer den Kaufbetrag über eine festgelegte Laufzeit hinweg in Form von Mieten ab, die als Raten angesehen werden können. Nach Begleichung der festgelegten Anzahl von Mieten geht die Immobilie in sein Eigentum über. Für diese besondere Art des Eigentumerwerbes wird zwischen den beiden beteiligten Parteien natürlich ein entsprechender Mietkaufvertrag erstellt. Der Mietkaufvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie, in dem die genauen Konditionen für den Mietkauf dieser Immobilie festgelegt werden. Somit kann im Mietkaufvertrag festgelegt werden, ob der Käufer eventuell auch eine Anzahlung am Beginn der Laufzeit des Vertrages leisten muss oder ob gleich mit der ersten Miete begonnen wird. Auch am Schluss der Laufzeit kann eine hohe Schlussrate zu zahlen sein. Im Mietkaufvertrag werden natürlich auch die jeweiligen Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien festgelegt. Somit natürlich auch, ob beispielsweise Möblierung oder andere Gegenstände mit dem Mietkauf der Immobilie mit übernommen werden sollen oder nicht.

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