Mietkauf Mietkaufvertrag

Miete und Kauf sind nicht die einzigen beiden Möglichkeiten, um eine Wohnung oder ein Haus finanzieren zu können. Eine Zwischenvariante zwischen diesen beiden Methoden stellt nämlich auch noch der Mietkauf dar. Wie der Name bereits verrät, ist der Mietkauf tatsächlich eine Mischung aus Miete und Kauf einer Immobilie. Denn der Käufer der Immobilie bezahlt den ganzen Betrag für die Immobilie dabei nicht auf einmal, sondern in Form von Raten, die als Miete bezeichnet werden. Der Mietkäufer bezahlt somit monatlich einen bestimmten Betrag an den Käufer und kann dabei bereits in der Immobilie wohnen. Es wird eine Anzahl von Mieten festgelegt. Nach Begleichung der vollen Anzahl an Monatsmieten hat der Mietkäufer den festgelegten Gesamtbetrag abbezahlt und kann die Immobilie in das Eigentum übernehmen. Durch den Mietkauf bietet sich dem Käufer eine relativ günstige Möglichkeit, um eine Immobilie ins Eigentum zu übernehmen. Vor allem für Personen, die nicht auf einmal einen großen Geldbetrag zur Verfügung haben, eignet sich ein Mietkaufvertrag besonders. Natürlich kann im Mietkaufvertrag auch vereinbart werden, dass zuerst ein bestimmter Betrag angezahlt werden muss und der Rest mit der Miete abbezahlt wird. Denn im Mietkaufvertrag können natürlich individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Vor allem sollte hierbei aber auch festgelegt werden, was passiert, wenn der Käufer nur einen Teil anzahlt, aber dann vielleicht zahlungsunfähig wird und den Rest nicht begleichen kann.

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