Leistungen der Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung sieht eine Absicherung in vielen Lebensbereichen vor. Wie der Name schon sagt, ist sie für die Zahlung der Pension nach dem Erwerbsleben zuständig. Jeder Erwerbstätige hat einen Anspruch auf Zahlung seiner Alterspension und wird über die Versicherung finanziell abgesichert. Die Pensionsversicherung zahlt ebenfalls eine Entschädigung, wenn der Erwerbstätige krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden muss oder für einige Zeit erwerbsunfähig ist. Hier wird das so genannte Pflegegeld gezahlt, auf dass der Versicherte Anspruch hat, wenn die Dauer der Erwerbsunfähigkeit sechs Monate überschreitet. Ist der Versicherte aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands über den genannten Zeitraum hinaus nicht in der Lage, erwerbstätig zu sein, so hat er Anspruch auf die Zahlung von Pflegegeld. Das soll es ihm ermöglichen, ein weitgehend finanziell unabhängiges Leben entsprechend seinen gewohnten Lebensumständen führen zu können. Pflegegeld bekommen auch die Versicherten gezahlt, die schon anderweitige Leistungen aus der Pensionsversicherung erhalten, wie zum Beispiel die Zahlung der Alterspension oder ähnliches. Des Weiteren zahlt die Pensionsversicherung im Todesfall des Versicherten seinen Angehörigen eine Entschädigung. Durch die Pensionierung fällt das normale Einkommen des Versicherten weg, diese finanzielle Einbuße soll die Pensionsversicherung auffangen und ersetzen. Der Lebensunterhalt des Pensionärs soll damit sichergestellt werden. Das gilt auch für den Fall, wenn Hinterbliebenenrenten zu zahlen sind. Dann soll das weggefallene Einkommen des Erwerbstätigen ersetzt werden. In der Pensionsversicherung sind aber auch Leistungen enthalten, die der Vorsorge dienen und damit verhindern sollen, dass entsprechende Zahlungen überhaupt nötig werden. So werden unter anderem Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen gezahlt, die unter den Punkt Vorsorge fallen. Dazu sind zum Beispiel Kuraufenthalte zu rechnen. Das ist vergleichbar mit der Leistung der deutschen Krankenkassen, die als Vorsorge ebenfalls gewisse Leistungen übernehmen. Eine weitere Leistung der Pensionsversicherung ist die Zahlung einer so genannten Kriegsgefangenen-Entschädigung. Wer zum Beispiel im Ersten oder im Zweiten Weltkrieg in Gefangenschaft geriet, hat Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durch die Pensionsversicherung.

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