Konto für Zwei!

Ein Girokonto muss nicht immer nur auf eine einzige Person laufen. Ebenso ist es auch noch möglich, ein Konto von zwei oder mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen. Es müssen lediglich zwei oder eben mehrere Zeichnungsberechtigte bei der Bank eingetragen werden. Selbstverständlich können auch mehrere Kontokarten ausgegeben werden, um jedem die bargeldlose Zahlung und Abhebungen am Geldautomaten zu ermöglichen.   Auch kann der Zugriff beschränkt werden. Beispielsweise, wenn größere Beträge über einer gewissen Summe nur zu zweit abgehoben werden können sollen. Dafür sind dann zwei Unterschriften bei der Bank notwendig. Eine Person alleine kann das Geld aber nicht alleine beheben.

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