Geringfügigkeitsgrenze – Zuverdienstgrenze 2009

Die Geringfügigkeitsgrenze (auch Zuverdienstgrenze genannt) gibt an wie viel Geld nebenbei dazu verdient werden darf pro Monat, ohne dafür Steuer zu bezahlen müssen. Die Geringfügigkeits- bzw. Zuverdienstgrenze ändert sich jährlich. Daher sollten Sie auch immer auf dem Laufenden bleiben welche Höhe aktuell die Zuverdienstgrenze beträgt. Steuern - Geringfügigkeitsgrenze Steuern schmälern den Gewinn für Leistung. Haben Sie für eine Arbeit eine bestimmte Leistung erbracht, so bekommen Sie eine bestimmte Summe an Geld dafür bezahlt. Liegt nun die Höhe des verdienten Geldes über der Geringfügigkeitsgrenze, so müssen Steuern bezahlt werden. Je nach dem, um wie viel die Grenze überschritten wird müssen entsprechend steuern bezahlt werden. Geringfügigkeitsgrenze – Zuverdienstgrenze 2009 für Österreich Aktuell beträgt die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich für das Jahr 2009: 357,74 Euro monatlich. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze Die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze zieht eine Nachzahlung mit sich. Je nach dem, um wie viel Sie die Grenze überschritten haben müssen Sie auch eine entsprechende Nachzahlung tätigen. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn ein Pensionsbezieher oder ein Student währen seiner Studienzeit eine Förderung ausbezahlt bekommt.  Es darf nur so viel Geld dazu verdient werden, so dass die Geringfügigkeitsgrenze von 357,74 Euro nicht überschritten wird. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Daher sollten Sie sich bereits vor dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze informieren welche grenzen und Maßnahmen vor dem Überschreiten dieser Grenzen gibt. Neben einer Nachzahlung an Steuern kann auch der Anspruch auf diverse Förderungen oder Zahlungen entfallen.

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