Finanzamtbelastung zu hoch – was tun?

Wer einkommenssteuerpflichtig ist bzw. auch Unternehmer ist und folglich auch umsatzsteuerpflichtig ist, muss die jeweiligen Steuerbeträge an das Finanzamt abliefern. Die Zahlung erfolgt nicht nur im Nachhinein, sondern aufgrund einer Schätzung auch im Vorhinein. Mitunter kann es durch die Zahlungen an das Finanzamt zu großen Belastungen kommen, die der Steuerpflichtige mitunter nicht auf einmal aufbringen kann. Viele sehen an diesem Punkt bereits das Ende ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nahe. Doch das ist nicht der Fall. Denn auch das Finanzamt lässt natürlich mit sich reden und steigt in einzelnen Fällen natürlich auch auf Teilzahlungspläne ein. Im Online Portal des Finanzamtes gibt es hierzu sogar ein eigenes Formular, mit dem eine Teilzahlungsvereinbarung vereinbart werden kann. Hier kann man sogar selbst vorschlagen, welche Zahlungsvariante man sich vorgestellt hat.

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