Bausparvertrag – Tarifwahl

Die Mindestsparzeit für einen Bausparvertrag richtet sich nach der Summe, die angespart werden soll, den vereinbarten Beiträgen und damit dem frühestmöglichen Termin zur Auszahlung des Geldes. Bei den meisten Bausparkassen gelten Sparzeiten zwischen zwölf und achtzig Monaten als üblich. Da diese aber im Allgemeinen recht flexibel sind, können hier auch individuell Sparzeiten vereinbart werden. Diese können sogar noch im Laufe des Vertrages verändert werden, wenn beispielsweise der zu zahlende Beitrag von Seiten des Sparers erhöht wird oder er seine Beiträge aus finanziellen Gründen senken muss. Dann verlängert oder verkürzt sich die ursprünglich festgelegte Sparzeit.
Der Beitrag kann dabei in der Regel frei vereinbart werden. Er richtet sich nach dem monatlichen Einkommen und damit dem verfügbaren Sparbetrag. Da, wie bereits erwähnt, der Bausparvertrag recht flexibel gestaltet werden kann, können sowohl monatliche Zahlungen an die Bausparkasse erfolgen oder aber auch viertel- oder halbjährliche Zahlungen. Gerade bei langen Laufzeiten ist es teilweise sogar möglich, die jährliche Beitragszahlung zu bestimmen. Im Laufe des Vertrages kann die Beitragszahlung an die eigenen Vermögensverhältnisse angepasst werden.
In der Regel werden Summen zur Ansparung von fünfzig Prozent des Betrages, der im Bausparvertrag vorgesehen ist und später das Bauspardarlehen bilden soll, durch den Sparer eingezahlt. Es ist aber auch möglich, nur dreißig oder nur zwanzig Prozent anzusparen und über die restliche Summe dann das Darlehen aufzunehmen. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass damit eben die Höhe des Kredites steigt und damit später bei der Tilgung des Darlehens ein größerer Betrag für die Rückzahlung der Zinsen eingeplant werden muss.
Beim Bausparvertrag ist es teilweise möglich, Zulagen vom Arbeitgeber zu den Beiträgen zu bekommen, was dann unter die Bezeichnung vermögenswirksame Leistungen fällt. Die staatlichen Zulagen werden auf die selbst gezahlten Beiträge aufgerechnet und erhöhen die gesamte Sparsumme.


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