Bausparvertrag – Begriffserklärung

Der Bausparvertrag ist eine Form der Geldanlage und wird in der Regel zur Finanzierung so genannter wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet. Dabei kann es sich um den Neubau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie handeln, es können über den Bausparvertrag aber auch Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an einer Immobilie finanziert werden. Die Neueinrichtung mit Möbeln oder die Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses ist ebenfalls möglich. Der Bausparvertrag wird mit einer Bausparkasse geschlossen, Vermittler ist oft die Hausbank. Dabei wird ein fester Betrag vereinbart, der angespart werden soll und ein Betrag, über den der Bausparvertrag insgesamt lautet. Nach Ablauf einer bestimmten Sparzeit kann ein Darlehen über den restlichen Betrag aufgenommen werden. Das Darlehen wird zu dem Zinssatz gewährt, der im Vertrag ursprünglich vereinbart wurde, unabhängig davon, ob sich die Zinsen auf dem Markt erhöht haben oder gesenkt wurden. Das hat den Vorteil, dass der Sparer schon zu Abschluss des Vertrages weiß, zu welchen Zinsen er einmal ein Darlehen bekommen kann. Diese zinsgünstigen Darlehen werden aber nur für die Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken gewährt. Wer das angesparte Geld hingegen verwenden möchte, um zum Beispiel ein neues Auto zu kaufen oder die lang geplante Weltreise zu unternehmen, muss einen Kredit zu den geltenden Zinsen auf dem Markt aufnehmen, wenn das angesparte Geld nicht reicht. Das heißt, bei einem Bausparvertrag kann der Sparer im Prinzip frei über die Verwendung des Geldes entscheiden, er bekommt den Kredit zum festgelegten Zinssatz aber nur bei der Verwendung für Haus oder Wohnung. Der Bausparvertrag ist die am weitesten verbreitete Anlageform für Langzeitsparer, die auf ein bestimmtes Ziel hinarbeiten möchten. Ausgezahlt wird am Ende der angesparte Betrag, zuzüglich der Zinsen und der staatlichen Wohnungsbauprämie, so der Sparer Anspruch darauf hat.

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