Baunebenkosten, Baukosten, Planungskosten

Unter der Bezeichnung Baukosten werden alle Gebühren und Abgaben verstanden, die mit der Planung und der Ausführung eines Bauauftrages direkt oder indirekt zu tun haben. Zusätzlich zu diesen Kosten entstehen die so genannten Baunebenkosten. Diese sind genau benannt in der Wertermittlungsverordnung, kurz WertV, und dort im § 22. Im Einzelnen sind dies die Planungskosten, die für den Statiker, den Architekten, den Bauingenieur und/oder die Sachverständigen, die zum Bau hinzugezogen werden müssen, anfallen. Dazu zählen außerdem die Gebühren für Baugenehmigungen. Niemand darf einfach so ein Haus bauen oder umbauen, die Genehmigung dafür ist stets bei den entsprechenden Behörden einzuholen und ist mit einer Gebühr verbunden. Versicherungsgebühren zählen weiterhin zu den Baunebenkosten. Es gibt einige Versicherungen, die wirklich empfehlenswert sind für den Bauherren abzuschließen, diese sind aber natürlich nicht kostenlos. Anfallende Baunebenkosten sind zudem die Telefongebühren oder Kopierkosten, die für die Planung oder während der Ausführung des Bauauftrages für den Bauherren selbst anfallen. Finanzierungskosten zählen ebenfalls zu den Baunebenkosten, darunter sind zum Beispiel die anfallenden Zinsen für einen Baukredit zu zählen. Als Baunebenkosten können somit die Kosten bezeichnet werden, die zusätzlich zu den eigentlichen Baukosten, wie Grundstückskauf oder Kreditraten, zu zahlen sind. Als grober Richtwert gilt, dass rund fünfzehn Prozent der Kosten für den Hausbau als Nebenkosten angesetzt werden können.

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