Aus welchen Abteilungen besteht das Handelsregister?

Das öffentlich einsehbare Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. Zur Abteilung A des Handelsregisters gehören Einzelunternehmen, Offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie Kommanditgesellschaften (KG). Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gehören in die Abteilung B des Handelsregisters. Neben dem Firmennamen und dem Unternehmenssitz enthält das Handelsregister auch den Gegenstand der Unternehmung sowie die Geschäftsleitung. Auch die Prokura, die Art der Vertretungsberechtigung sowie Information bezüglich des Stamm- oder Grundkapitals bzw. des Kommanditkapitals sind Einträge, die in das Handelsregister aufgenommen werden. Damit ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wird, muss dieses einen elektronischen Antrag, der öffentlich beglaubigt ist, stellen.

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