Abfindungsgeld

Ein Abfindungsgeld ist ein Geldbetrag, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, wenn der Arbeitgeber diesen kündigt. Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer steht diesem das Abfindungsgeld jedoch nicht zu. Überhaupt ist das Abfindungsgeld nur eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Jedoch ist er nicht daran gebunden, dieses auch auszuzahlen. Die Regelungen zum Abfindungsgeld werden im Kündigungsschutzgesetz festgehalten. Die Höhe des Abfindungsgeldes hängt vom bisherigen monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers ab, aber auch von der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen. Je höher das Gehalt war und je länger der Arbeitnehmer bereits im Unternehmen beschäftigt war, desto höher ist auch die Abfindung, die er ausbezahlt bekommt. Zur Berechnung wird das Bruttogehalt eines Monates herangezogen. Die Höhe des Abfindungsgeldes beträgt die Hälfte eines Bruttogehaltes multipliziert mit der aufgerundeten Anzahl der Jahre, die der Mitarbeiter schon im Unternehmen beschäftigt war. Der Arbeitgeber muss sich jedoch nicht an diese Berechnungsweise halten, sondern kann auch einen anderen Betrag wählen. Jedoch muss er dann auch angeben, dass der Betrag nicht nach den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes berechnet wurde. Anspruch auf Abfindungsgeld hat der Arbeitnehmer erst, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Die Abfindung ist nicht vererbbar. Sollte der Arbeitnehmer sterben, haben dir Erben kein Anrecht darauf, sofern es noch nicht an den Verstorbenen ausgezahlt wurde.

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