Wie kann der Mieter den Mietvertrag kündigen?

Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muss in schriftlicher Form erfolgen. Hierfür ist eine eingeschriebene Briefsendung empfehlenswert, da Kündigungen per Fax, E-Mail oder in mündlicher Form keinerlei rechtsbindende Form darstellen und daher auch nicht akzeptiert werden müssen. Der Mieter kann einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit unter Einhalt der Kündigungsfrist kündigen. Gesetzlich beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Es kann auch eine im Mietvertrag vereinbarte kürzere Kündigungsfrist gelten. Eine längere Kündigungsfrist als drei Monate ist nicht möglich. Für die Kündigung ist keine Angabe von Gründen erforderlich. Es ist lediglich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und die schriftliche Form zu achten.

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