Wie ermittelt man das Nettoentgelt?

Vom Arbeitgeber wird meistens das Bruttoentgelt bekannt gegeben. Dieses wird um diverse Beträge vermindert, wodurch sich das Nettoentgelt und somit der Auszahlungsbetrag für die regelmäßige Tätigkeit ergibt. Vom Bruttoentgelt werden Steuern an das Finanzamt abgezogen. Dazu gehören neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag und unter Umständen die Kirchensteuer. Des Weiteren werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, die sich aus den Beiträgen zu den gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen zusammensetzen. Der daraus resultierende Nettobetrag wird dem Arbeitnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt ausbezahlt, wobei sich die Höhe der Abzüge nach der Höhe des Entgeltes und auch sozialen und familiären Daten orientiert.

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