Wer kann als Bürge eingetragen werden?
Nicht nur natürliche Personen können als Bürge im Kreditvertrag eingetragen werden, sondern ebenso auch juristische Personen. Der Bürge muss lediglich über die geforderte Bonität verfügen. Oftmals sind es Personen aus der Verwandtschaft oder aus dem Freundeskreis, die als Bürge für einen Kredit fungieren. Für Unternehmen sind aber oft auch andere Unternehmen bereit, eine Bürgschaft zu übernehmen. Auch die Hausbank kann für den Kredit bei einer anderen Bank bürgen, wie es beim Kreditauftrag der Fall ist.
In bestimmten Fällen gibt es für einige Branchen sogar einige Förderungsgesellschaften, die sich als Bürge für Kredite eintragen lassen.