Wen muss man für den Privatkonkurs kontaktieren?

Ist der Privatkonkurs unausweichlich und muss ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist der Schuldner verpflichtet, einen außergerichtlichen Ausgleich anzustreben. Die Bemühungen, diesen Ausgleich zu erreichen, müssen von der Schuldnerberatungsstelle bestätigt werden. Daher ist bei einem Privatkonkurs unbedingt die Schuldnerberatungsstelle hinzuziehen. Außerdem ist ein fachkundiger Berater für diesen Bereich empfehlenswert. Hier stehen neben Unternehmensberatern auch Steuerberater und Rechtsanwälte zur Verfügung. Es ist aber nicht unbedingt erforderlich, einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um einen Privatkonkurs anzumelden. Lediglich die Beratung durch diesen ist zweckmäßig und in mancherlei Hinsicht vorteilhaft. Der Antrag für den Privatkonkurs ist bei jedem Bezirksgericht erhältlich und kann auch online heruntergeladen werden.

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