Welche Nebenkosten können beim Mietvertrag entstehen?

Der Abschluss eines Mietvertrages ist häufig mit Nebenkosten verbunden. Diese können mitunter auch sehr hoch sein. Die Vergebührung des Mietvertrages beträgt ein Prozent. Des Weiteren können Vertragserrichtungskosten sowie eine Vermittlungsprovision gefordert werden. Die Vergebührung wird vom Bruttomietzins inkl. Ust. Der gesamten Vertragsdauer berechnet. Auch die Vermittlungsprovision hat den Bruttomietzins als Grundlage. Die Höhe dieser Provision variiert und wird vor allem von Immobilienmaklern eingehoben. Die Vermittlungsprovision wird zumeist vom Mieter und vom Vermieter geleistet und orientiert sich an der voraussichtlichen Mietdauer bzw. ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt. Des Weiteren kann der Vormieter eine Abgeltungsprovision von bis zu fünf Prozent fordern.

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Mieten und Wohnen

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