Was wird als Verfalltag bezeichnet?

Jenes Datum, an welchem eine vereinbarte Frist abläuft, wird als Verfalltag bezeichnet. Im Gegensatz zum Fälligkeitstag kann nach dem Ablauf des Verfalltags kein Recht mehr geltend gemacht werden. Ausgenommen davon ist die Tatsache, wenn der Eigentümer schon längst ein Recht geltend gemacht hat. Beim Fälligkeitstag kommt es hingegen automatisch zur Ausübung des Rechts, zum Beispiel, wenn eine Spareinlage ausbezahlt wird. Verfallstage haben im Optionsgeschäft, im Wechselgeschäft und bei Futures eine Bedeutung. Nach Ablauf des Verfalltags verfällt der jeweilige Vertrag. Daher ist es in der Regel verpflichtend, dass Geschäfte bis zum Verfalltag ausgeführt werden müssen, um die Rechte geltend machen zu können.

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