Was wird als Eigenmittel bezeichnet?

Kreditinstitute zählen Eigenmittel zu den Bestandteilen von Sicherheits- und Liquiditätsvorschriften. Diese sind nach dem Kreditwesengesetz vorgeschrieben. Dadurch soll den Instituten ein Gläubigerschutz gewährleistet werden, um die Einlagen der Kunden abzusichern. Damit Kreditinstitute bestimmte Anforderungen erfüllen, wurden von der BaFin Basel I und Basel II aufgestellt. Demnach ist festgelegt, dass für alle Geschäfte, die risikobehaftet sind, entsprechend Eigenmittel zur Verfügung stehen müssen. So lässt sich einerseits die Sicherheit von Einlagen gewährleisten, andererseits lässt sich dadurch das Volumen der Bankgeschäfte begrenzen. Des Weiteren stellen die Eigenmittel von Banken einen Maßstab dar, mit welchem die finanzielle Stabilität beurteilt werden kann.

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