Was versteht man unter Laufzeitverkürzung?

Im Bereich der Lebensversicherung besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, durch eine Laufzeitverkürzung den Vertrag früher zu beenden als ursprünglich vereinbart. Die Laufzeit des bestehenden Vertrages kann auf verschiedene Arten verkürzt werden. Der Versicherungsnehmer kann eine freiwillige Zuzahlung leisten, um die Laufzeit um volle Jahre zu verringern. Er kann auch die laufenden Beiträge erhöhen und somit eine verkürzte Laufzeit erhalten. Des Weiteren hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Laufzeitverkürzung zu erhalten, indem er das Ablaufdatum der Versicherung auf einen früheren Zeitpunkt verlegt. Nimmt man als Versicherungsnehmer eine Laufzeitverkürzung wahr, so sollten auch die steuerrechtlichen Nachteile, die entstehen können, berücksichtigt werden.

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