Was versteht man unter Erziehungsurlaub?

Bis zum Jahr 2001 wurde die Elternzeit als Erziehungsurlaub bezeichnet. Dieser beträgt nach dem Bundeserziehungsgesetz seit dem 1.1.1992 drei Jahre. Der Erziehungsurlaub kann von jedem Elternteil in Anspruch genommen werden, wobei dies allein oder gemeinsam sein kann. Gehen beide Elternteile in den Erziehungsurlaub, so wird dieser anteilig gewährt. Der Antrag auf den Erziehungsurlaub muss acht Wochen vorher gestellt werden, sofern dieser nicht unmittelbar nach der Mutterschutzfrist beginnen soll. Andernfalls muss der Antrag sechs Wochen vorher beim Arbeitgeber gestellt werden. Bereits bei der Antragstellung muss mitgeteilt werden, wann der Erziehungsurlaub in Anspruch genommen bzw. wie dieser aufgeteilt wird.

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