Was versteht man unter einer Versicherung für fremde Rechnung?

Wird ein Versicherungsvertrag für fremde Rechnung abgeschlossen, dann schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag zwar in seinem Namen ab, der Gegenstand des Versicherungsvertrages ist aber das Interesse eines Dritten. Als Versicherter gilt dann derjenige, dem das versicherte Interesse gehört. Der Versicherungsnehmer nennt den Versicherten ausdrücklich bei Vertragsabschluss. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es zu einer Versicherung für fremde Rechnung kommt, weil es sich aus den Umständen heraus so ergibt. Der Versicherte sowie der Versicherungsnehmer können einen Versicherungsschein bekommen. Allerdings muss der Versicherte den Versicherungsschein besitzen, um die aus dem Vertrag entstehenden Rechte geltend machen zu können.

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